Rechtsprechung
BVerwG, 15.11.2000 - 1 D 65.98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erstattung von Strafanzeigen durch einen Regierungsdirektor gegen Bedienstete der Wehrbereichsverwaltung in streitigen Angelegenheiten auf Grund von krankhaftem Querulantenwahn - Begriff der "übernahmefähigen Feststellungen" im Sinne von § 18 Abs. 2 der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 24.06.1998 - XIV VL 21/97
- BVerwG, 14.10.1998 - 1 D 65.98
- BVerwG, 20.10.1999 - 1 D 65.98
- BVerwG, 03.04.2000 - 1 D 65.98
- BVerwG, 15.11.2000 - 1 D 65.98
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 25.03.1980 - 1 D 14.79
Gesetzlich geordnetes Verfahren - Übernahme von Feststellungen - Sachentscheidung …
Auszug aus BVerwG, 15.11.2000 - 1 D 65.98
Zwar handelt es sich bei dem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren um ein gesetzlich geordnetes Verfahren im Sinne der genannten Vorschrift, doch kommt die Übernahme von Feststellungen, die in einem solchen Verfahren getroffen wurden, nach § 18 Abs. 2 BDO nur dann in Betracht, wenn das Verfahren mit einer Sachentscheidung abschließt (Urteil vom 25. März 1980 - BVerwG 1 D 14.79 - BVerwGE 63, 353). - BVerfG, 28.04.1970 - 1 BvR 690/65
Pätsch-Fall
Auszug aus BVerwG, 15.11.2000 - 1 D 65.98
Ein solches Verhalten ist jedenfalls dann pflichtwidrig, wenn nicht gesetzliche Sonderregelungen (vgl. § 6 Subventionsgesetz) oder besonders schwere Missstände in der Verwaltung es im Einzelfall rechtfertigen, sofort an die Öffentlichkeit zu treten (vgl. BVerfGE 28, 191, 204 f.). - BVerwG, 02.05.1968 - I DB 3.68
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 15.11.2000 - 1 D 65.98
Da dies für staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren, die - wie hier - durch Einstellung beendet werden, nicht der Fall ist, sind deren Ergebnisse keine übernahmefähigen Feststellungen im Sinne des § 18 Abs. 2 BDO (Beschluss vom 2. Mai 1968 - BVerwG 1 DB 3, 68 - BVerwGE 33, 147). - BVerwG, 31.10.1994 - 1 D 31.91
Entlassung eines Beamten aus dem Dienst - Vorliegen eines Dienstvergehens - …
Auszug aus BVerwG, 15.11.2000 - 1 D 65.98
Auch der Senat hat bereits anerkannt, dass Querulantenwahn als Ausdruck einer krankhaften seelischen Störung zur Schuldausschließung im Sinne von § 20 StGB führen kann (Beschluss vom 31. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 31.91 - BVerwG DokBer B 1995, 292).
- BVerwG, 13.12.2000 - 1 D 34.98
Materielles Beamtendisziplinarrecht; Postbeamter; Abberufung des …
Aus dem Gebot achtungs- und vertrauensgerechtem Verhalten folgt die grundsätzliche Pflicht eines Beamten, sich vor Erstattung einer Strafanzeige wegen innerdienstlicher Vorgänge zunächst um eine Klärung der streitigen Angelegenheit durch seine Verwaltung zu bemühen (vgl. Urteil vom 15. November 2000 - BVerwG 1 D 65.98 -).Etwas anderes kann nur dann in Betracht kommen, wenn gesetzliche Sonderregelungen oder besonders schwere Missstände in der Verwaltung es im Einzelfall rechtfertigen, sofort an die Öffentlichkeit zu treten (Urteil vom 15. November 2000, a.a.O.).